Freitag, 17. April 2009

die spd in hessen, teil 437...

kommt einfach nicht zur ruhe. es gibt da ein rechtsempfinden in der partei, dass die pösen purschen, die ypsis wahl verhindert hatten, bestraft werden müssen.

das ist zwar emotional nachvollziehbar, aber eben nicht juristisch - dumm nur, dass sich die pateiverfahren gegen die rebellen genau auf dieser ebene abspielen.

das führt zu einer situation, in der so mancher sozialdemokrat an der verfasstheit dieser republik zweifeln mag - und manch einer ist wohl auch dazu bereit, diese verfasstheit über den haufen zu werfen, nur um damit dem individuellen gerechtigkeitsempfinden rechnung zu tragen.

im verfahren gegen jürgen walther wurde bereits von den beteiligten folgendes konstatiert:

der verfassungsrechtliche status der abgeordneten - nämlich nur seinem gewissen (und eben nicht einer partei oder deren beschlüssen) - verpflichtet zu sein, wird als irrelevant in der praktischen mandatsausübung angesehen, während inszenierte parteitagsbeschlüsse in den rang eines ungeschriebenen gesetzes gehoben werden, die sogar verfassungsgrundsätze ausser kraft zu setzen imstande sind.

das ist natürlich ein klarer verfassungsbruch und lässt die spd in hessen wie eine sozialistische kaderpartei aussehen.

dieses rechts- und gerechtigkeitsgefühl der sozialdemokraten verstellt freilich den blick auf die realitäten. nun ist das nichts neues, schliesslich glaubt man ja immer noch, man hätte die wahl gewonnen, was aber mit der realität nichts zu tun hat.

daher kann man erwarten, dass die causa ypsilanti auch weiter für großes politkino sorgen wird.

und während das verfahren gegen walther bald in die nächste runde gehen wird, kommen auch im verfahren gegen carmen everts dinge ans licht, die zumindest bedenklich sind.

mehr dazu in der ypsilanti-nahen frankfurter rundschau.

Schon vor dem Parteiverfahren gegen die hessische SPD-Abweichlerin Carmen Everts zeichnet sich ein massiver Streit zwischen Everts Anwalt und der Schiedskommission der SPD ab. Er werde das Gremium als befangen ablehnen, kündigte Anwalt Mathias Metzger am Freitag an.

Metzger begründete seinen geplanten Befangenheitsantrag mit einem Bericht im "Darmstädter Echo" vom Freitag. Daraus gehe hervor, dass die Schiedskommission bereits Entscheidungen gefällt habe, obwohl das Verfahren noch gar nicht begonnen habe. "Das ist DDR-Rechtsprechung", sagte Metzger. So habe die Kommission nach dem Zeitungsbericht ohne Verhandlung entschieden, ihn nicht als Rechtsbeistand von Everts zuzulassen. Darüber müsse aber in der Verhandlung gestritten werden.

Außerdem wolle die Schiedskommission keine Öffentlichkeit der Verhandlung zulassen - diesen Antrag habe er noch gar nicht gestellt.
Das Ergebnis des Verfahrens scheine nach dem Zeitungsbericht auch schon festzustehen: Everts solle wie der frühere SPD-Landesvize Jürgen Walter bestraft werden. Metzger meinte angesichts dieser vorweggenommenen Entscheidungen, da werde ein "Kasperltheater" geplant.

Metzger berichtet, schon bisher weigere sich die Schiedskommission, mit ihm zu kommunizieren. Wenn er Briefe schreibe, werde die Antwort an Everts adressiert. Über seinen Befangenheitsantrag müsse die Schiedskommission selbst entscheiden, berichtete er. Wenn sie ihn akzeptiere, müsste ein neues Gremium gebildet werden, wenn nicht, wäre das ein guter Anfechtungsgrund. Den Befangenheitsantrag begründete Metzger mit der Sorge, es könnte kein faires Verfahren geben.

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