Dienstag, 16. September 2008

laffo, der linksnationale volkspopulist

naja, das recht auf eigentum wird von unserer verfassung garantiert - und das ist auch gut so. es handelt sich sogar um ein GRUNDRECHT (art.14) - und soviel proseminar ö-recht wird auch der physiker lafontaine schon gehört haben - das nicht einmal mit einer 2/3 mehrheit des bundestages verändert werden kann. herr L. müsste also schon - nach seinem ermächtigungsgesetz und der temporären inhaftnahme aller nicht-sozialistischen kräfte des parlaments - das grundgesetz in toto ausser kraft setzen. aber dann tritt automatisch nach art. 20 das widerstandsrecht der bürger in kraft.

jedenfalls bestätigen solche verbaleinsätze nur die richtigkeit der beobachtung der verfassungsfeindlichen linkspartei durch den verfassungsschutz.

es wird ohnehin zeit, dass diese linksnationale, völkische populisten-partei verboten wird, da sie eben nicht konform mit der verfassung der bundesrepublik geht.

Keine Kommentare: